Individueller Bildungsurlaub in Luxemburg
Der individuelle Bildungsurlaub ermöglicht es einem Arbeitnehmer, der Arbeit fernzubleiben, um eine selbst gewählte Weiterbildung zu absolvieren — eine Prüfung vorzubereiten, eine Abschlussarbeit zu verfassen oder Kurse zu besuchen — ohne dass diese Abwesenheit auf seinen Jahreserholungsurlaub angerechnet wird. Das Recht ist in den Artikeln L.234-59 bis L.234-62 des Arbeitsgesetzbuches geregelt. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter und wird vom Staat erstattet.
1. Anspruchsvoraussetzungen
Wer hat Anspruch?
Drei kumulative Voraussetzungen müssen erfüllt sein (Art. L.234-59):
- Normalerweise beschäftigt an einem Arbeitsplatz auf luxemburgischem Staatsgebiet sein;
- durch einen Arbeitsvertrag mit einem im Großherzogtum rechtmäßig niedergelassenen und tätigen Unternehmen oder Verband gebunden sein;
- zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten beim Arbeitgeber nachweisen.
Antragsverfahren
Der Antrag wird beim für die Berufsausbildung zuständigen Minister gestellt. Der Arbeitgeber muss zwingend über diesen Antrag informiert werden.
Erteilt der Arbeitgeber eine negative Stellungnahme, kann der Urlaub verschoben werden — nicht endgültig verweigert —, wenn die Abwesenheit das Risiko birgt, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Betrieb oder den Jahresurlaub des Personals zu haben. Der Arbeitgeber verfügt also nicht über ein absolutes Vetorecht: Er kann den Beginn des Urlaubs verzögern, ihn aber nicht dauerhaft verhindern.
2. Förderfähige Weiterbildungen
Zugelassene Anbieter
Förderfähig sind Weiterbildungen, die in Luxemburg oder im Ausland von folgenden Einrichtungen angeboten werden (Art. L.234-60):
- Anerkannte öffentliche oder private Schulen, die anerkannte Zertifikate ausstellen;
- Berufskammern, Gemeinden, Ministerien, öffentliche Verwaltungen oder öffentliche Einrichtungen;
- Stiftungen, natürliche Personen oder private Vereinigungen, die vom Minister individuell genehmigt wurden.
Ausgeschlossene Weiterbildungen
3. Dauer und Berechnung der Tage
Obergrenzen
Zwei Obergrenzen gelten gleichzeitig:
- 80 Tage während der gesamten Berufslaufbahn (Art. L.234-61);
- maximal 20 Tage pro 2-Jahres-Zeitraum, wobei der Zeitraum mit dem ersten genommenen Urlaubstag beginnt.
Der Urlaub kann aufgeteilt werden, mit einem Minimum von einem Tag. Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Tage proportional zur Arbeitszeit berechnet.
Berechnungsformel
Die Anzahl der Bildungsurlaubstage, die eine Weiterbildung erzeugt, wird in zwei Schritten berechnet:
- Anzahl der Weiterbildungsstunden ÷ 8 = äquivalente Arbeitstage
- Ergebnis ÷ 3 = Bildungsurlaubstage (abgerundet auf die nächste ganze Zahl)
4. Vergütung und Finanzierung
Gleichstellung mit tatsächlicher Arbeitszeit
Der Bildungsurlaub wird einer Periode tatsächlicher Arbeit gleichgestellt. Alle Bestimmungen zur Sozialversicherung und zum Beschäftigungsschutz bleiben während dieses Zeitraums anwendbar (Art. L.234-62).
Ausgleichsentschädigung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung in Höhe:
- des durchschnittlichen Tageslohns, berechnet nach den Regeln des Artikels L.233-14 des Arbeitsgesetzbuches;
- begrenzt auf das Vierfache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.
Zahlungsweg: Arbeitgeber, dann Staat
Die Entschädigung wird vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt, anschließend erstattet der Staat dem Arbeitgeber:
- den Betrag der Entschädigung selbst;
- den Arbeitgeberanteil der entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.
5. Verschiebung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann den individuellen Bildungsurlaub nicht endgültig verweigern, kann ihn aber verschieben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind (Art. L.234-59):
- Die Abwesenheit birgt das Risiko erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf den Betrieb;
- oder die Abwesenheit gefährdet erheblich den Jahresurlaub des Personals.
Es handelt sich um ein Recht zur vorübergehenden Verschiebung, nicht um ein absolutes Vetorecht. Der Arbeitgeber muss seine Entscheidung zur Verschiebung begründen. Ohne legitimen Grund kann der Urlaub nicht aufgeschoben werden.
6. Sonderfälle
Fortschreitende Erkrankung
Personen, die eine spezifische Weiterbildung absolvieren müssen, um ihren Arbeitsplatz oder ihre Beschäftigungsfähigkeit aufgrund einer fortschreitenden Erkrankung zu erhalten, können unabhängig von der Anzahl der investierten Stunden zusätzliche Tage erhalten. Diese Ausnahmeregelung setzt voraus:
- eine befürwortende Stellungnahme des zuständigen Beratungsausschusses;
- eine befürwortende Stellungnahme der Medizinischen Kommission (Art. L.234-61).
Arbeitnehmervertreter
Personalvertreter (délégués du personnel) haben Anspruch auf ein eigenes Bildungsurlaubsregime, das speziell der Vertiefung mandatsbezogener Kenntnisse dient (Art. L.415-9). Die Dauer variiert je nach Unternehmensgröße:
| Unternehmensgröße | Dauer des Bildungsurlaubs |
|---|---|
| Weniger als 150 Arbeitnehmer | 1 bis 2 Wochen (je nach Vereinbarung oder Entscheidung) |
| 150 Arbeitnehmer und mehr | 1 Woche pro Jahr |
Dieser Urlaub wird ohne Lohnverlust gewährt und unterliegt eigenen Regeln, die sich vom allgemeinen individuellen Bildungsurlaub unterscheiden.
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