Urlaub & Abwesenheiten

Anzahl der bezahlten Urlaubstage in Luxemburg

Jeder Arbeitnehmer in Luxemburg hat Anspruch auf mindestens 26 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr, unabhängig von Alter und Betriebszugehörigkeit (Art. L.233-4 des Arbeitsgesetzbuchs). Diese gesetzliche Untergrenze kann durch Tarifvertrag oder Individualvertrag verbessert werden. Das Merkblatt behandelt die Definition der Arbeitstage, die anteilige Berechnung, Sonderregimes und die Pflichten bei Vertragsende.

Thema: Urlaub & Abwesenheiten Quellen: Art. L.233-4 bis L.233-12 · Art. L.344-16 · Arbeitsgesetzbuch Aktualisiert: 11. Juni 2026

1. Das gesetzliche Minimum: 26 Arbeitstage

Artikel L.233-4 des luxemburgischen Arbeitsgesetzbuchs legt den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auf mindestens 26 Arbeitstage pro Arbeitsjahr fest. Dieses Minimum gilt für alle Arbeitnehmer des Privatsektors, unabhängig von Alter, Betriebszugehörigkeit oder Vertragsart (unbefristet, befristet, Teilzeit).

Diese Untergrenze ist zwingend: Kein Arbeitgeber kann davon nach unten abweichen, selbst nicht mit Zustimmung des Arbeitnehmers. Ein Tarifvertrag oder der Individualarbeitsvertrag kann jedoch eine höhere Anzahl an Tagen vorsehen.

Gängige Praxis: Viele luxemburgische Tarifverträge sehen 26 Tage vor (gesetzliches Minimum), während bestimmte Branchen oder Unternehmen 27, 28 oder sogar 30 Tage gewähren. Der Arbeitsvertrag hat Vorrang, wenn er günstiger ist.

2. Definition der Arbeitstage

Gemäß Artikel L.233-5 sind Arbeitstage alle Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Dies ist eine weite Definition: Der Samstag ist daher im Sinne des Arbeitsgesetzbuchs ein Arbeitstag (Arbeitstag/jour ouvrable), was ihn von „Werktagen" (jours ouvrés) unterscheidet, die den Samstag ausschließen.

Auswirkung der Arbeitszeitorganisation

Die wöchentliche Verteilung der Arbeitszeit beeinflusst direkt, wie Urlaubstage abgezogen werden:

ArbeitszeitmodellUrlaubsabzug pro Urlaubswoche
5 Arbeitstage pro Woche5 Urlaubstage pro Woche — der übliche wöchentliche Ruhetag zählt nicht als Urlaubstag
5,5 Arbeitstage pro WocheJede Urlaubswoche wird systematisch mit 5 Arbeitstagen angerechnet (Art. L.233-5)
6 Arbeitstage pro WocheJede Urlaubswoche wird systematisch mit 5 Arbeitstagen angerechnet (Art. L.233-5)
Praktischer Hinweis: Ein Arbeitnehmer mit 6-Tage-Woche verbraucht pro genommener Urlaubswoche nur 5 Urlaubstage. Bei 26 gesetzlichen Urlaubstagen kann er 5 volle Wochen plus 1 Tag nehmen. Die Urlaubsplanung muss dies berücksichtigen.

3. Entstehung und anteilige Berechnung des Urlaubsanspruchs

Wartezeit

Der Urlaubsanspruch entsteht nach drei Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber (Art. L.233-6). Dies bedeutet, dass ein am 1. Januar eingestellter Arbeitnehmer erst ab dem 1. April Urlaub beantragen kann.

Die ersten drei Monate gehen nicht verloren. Der Urlaub wird ab dem ersten Tag mit einem Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat angesammelt. Die 3-Monats-Bedingung regelt nur, ab wann der Arbeitnehmer die tatsächliche Inanspruchnahme verlangen kann — nicht die Entstehung des Anspruchs selbst.

Anteilige Berechnung

Für das erste Beschäftigungsjahr oder bei Vertragsende während des Jahres wird der Urlaub anteilig berechnet (Art. L.233-7 und L.233-12):

  • der Anspruch entsteht in Höhe von einem Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat;
  • jeder Monatsteil, der 15 Kalendertage überschreitet, gilt als voller Monat.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist vom 1. März bis 31. Oktober tätig — 8 volle Monate. Sein Anspruch beträgt 8 × (26 ÷ 12) = 8 × 2,166… = 17,33 Tage, gerundet nach betrieblicher Praxis (in der Regel auf den nächsten halben Tag, also 17,5 Tage).

4. Sonderfälle und zusätzliche Urlaubsansprüche

Jugendliche (unter 18 Jahren)

Artikel L.344-16 sieht für Jugendliche ein spezifisches Minimum von 25 Arbeitstagen vor, sofern kein günstigerer Tarifvertrag gilt. Dieser Text stammt aus der Zeit vor der Anhebung des allgemeinen Minimums auf 26 Tage. In der Praxis gilt das allgemeine Minimum nach Artikel L.233-4 (26 Tage) als günstigere Regelung auch für Jugendliche.

Artikel L.344-16 behält eine eigenständige Bedeutung vor allem für Auszubildende — er schreibt vor, dass ihr Urlaub während der Schulferien der Berufsschule zu gewähren ist — und für spezifische Zählregeln für SR-Tage (verkürzte Arbeitswoche) in Tarifverträgen für Jugendliche.

Behinderte Arbeitnehmer, Kriegsversehrte und Berufsunfallopfer

Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf 6 zusätzliche Arbeitstage pro Jahr, womit ihr gesetzliches Gesamtminimum 32 Tage beträgt (Art. L.233-4).

Bergbauarbeiter

Arbeiter und technische Angestellte im Bergbau haben Anspruch auf 3 zusätzliche Arbeitstage pro Jahr, was einem Minimum von 29 Tagen entspricht (Art. L.233-4).

5. Urlaubsplanung und Übertragung

Weisungsrecht des Arbeitgebers über die Termine

Der Arbeitgeber legt die Urlaubstermine unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse und, soweit möglich, der Wünsche des Arbeitnehmers fest. Er kann Betriebsferien anordnen. Bei anhaltenden Meinungsverschiedenheiten kann die Arbeits- und Bergbauinspektion (ITM) eingeschaltet werden.

Übertragung und nicht genommener Urlaub

Grundsätzlich muss der Jahresurlaub innerhalb des Urlaubsjahres (Kalenderjahr) genommen werden. Die Übertragung auf das Folgejahr ist kein automatisches Recht des Arbeitnehmers: Sie muss auf einer Vereinbarung beruhen oder auf einer dem Arbeitgeber zuzurechnenden Unmöglichkeit. Tarifverträge können günstigere Übertragungsregelungen vorsehen.

Ein Arbeitnehmer, der seinen Urlaub aus freier Entscheidung und ohne Übertragungsvereinbarung nicht nimmt, kann den Anspruch am Jahresende verlieren. Die luxemburgische Rechtsprechung verlangt jedoch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die tatsächliche Inanspruchnahme seines Urlaubs ermöglicht hat.

6. Vertragsende: Urlaubsabgeltung

Endet das Arbeitsverhältnis und hat der Arbeitnehmer seinen erworbenen Urlaub nicht vollständig genommen, ist ihm eine Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden zu zahlen (Art. L.233-12). Sie wird auf Basis des Tagesgehalts entsprechend den nicht genommenen Urlaubstagen berechnet.

Hat der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung mehr Urlaub genommen als erworben, kann der Arbeitgeber im Rahmen bestimmter Grenzen einen Abzug vom Restguthaben vornehmen.

Empfehlung: Vor Aushändigung der Abschlussabrechnung eine genaue Aufstellung der erworbenen Ansprüche und der genommenen Tage zum Kündigungszeitpunkt erstellen. Jede Streitigkeit über die Anzahl der Tage muss in diesem Moment geltend gemacht werden, nicht nachträglich nach Unterzeichnung.

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Die in diesem Merkblatt enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können Ungenauigkeiten enthalten oder aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechungsentwicklungen möglicherweise nicht widerspiegeln. Für spezifische Situationen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsexperten.