Kündigungsschutz bei Krankheit in Luxemburg
Kann einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer gekündigt werden? Die Antwort hängt von zwei Faktoren ab: ob der Arbeitnehmer die zwingenden Formalitäten eingehalten hat und wie viel Zeit seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit vergangen ist. Dieses Merkblatt erläutert das Schutzprinzip, die Bedingungen für seine Inanspruchnahme, die Ausnahmen und die Situationen, die das Kündigungsverbot beenden.
Zeitplan des Kündigungsschutzes
Die wichtigsten Schritte vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Schutzes:
- Tag 1 Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informieren — löst den Schutz aus, wenn die Bescheinigung folgt.
- Tag 1 bis 3 Ärztliche Bescheinigung einreichen — zwingende Voraussetzung für den Kündigungsschutz.
- 26 Wochen lang Absolutes Verbot der Kündigung oder Einladung zum Voranhörungsgespräch, auch bei schwerwiegendem Fehlverhalten.
- Nach 26 Wochen Kündigung wird wieder möglich, auch für einen Grund, der vor der Krankschreibung lag.
1. Das Schutzprinzip
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig ist, darf der Arbeitgeber ihm weder die Kündigung des Arbeitsvertrags mitteilen noch ihn zu einem Voranhörungsgespräch einladen, und zwar für einen Zeitraum von höchstens 26 Wochen ab dem Tag des Eintretens der Arbeitsunfähigkeit (Art. L.121-6, Abs. 3).
Dieser Schutz gilt auch wenn der Arbeitgeber ein schwerwiegendes Fehlverhalten geltend macht. Es handelt sich nicht um eine bloße Empfehlung: Jede in diesem Zeitraum ausgesprochene Kündigung, die gegen diese Regeln verstößt, gilt von Gesetzes wegen als ungerechtfertigt (Art. L.121-6, Abs. 3; Art. L.124-12).
2. Die zwingenden Voraussetzungen für den Schutz
Der Schutz ist nicht automatisch. Er setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zwei aufeinanderfolgende Pflichten erfüllt.
Voraussetzung 1 — Arbeitgeber noch am selben Tag benachrichtigen
Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber (oder seinen Vertreter) noch am selben Tag des Eintretens der Arbeitsunfähigkeit über sein Fernbleiben informieren (Art. L.121-6, Abs. 1). Diese Benachrichtigung kann mündlich oder schriftlich, persönlich oder durch einen Dritten erfolgen.
Voraussetzung 2 — Ärztliche Bescheinigung innerhalb von 3 Tagen einreichen
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die seine Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer bestätigt, spätestens am dritten Tag der Abwesenheit (Art. L.121-6, Abs. 2).
3. Ausnahmen vom Schutz
Der Schutz greift nicht in zwei gesetzlich abschließend aufgezählten Situationen (Art. L.121-6, Abs. 4).
Ausnahme 1 — Straftat oder vorsätzliche Ordnungswidrigkeit
Wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einem Verbrechen oder einer Straftat beruht, an der der Arbeitnehmer freiwillig mitgewirkt hat, greift der Schutz nicht. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für den deliktischen Ursprung der Arbeitsunfähigkeit, wenn er sich auf diese Ausnahme beruft.
Ausnahme 2 — Formalitäten nach Erhalt des Kündigungsschreibens
Wenn die Benachrichtigung oder die ärztliche Bescheinigung nach Erhalt des Kündigungsschreibens oder der Einladung zum Voranhörungsgespräch übermittelt wird, greift der Schutz nicht. Das Gesetz verhindert, dass ein bereits gekündigter Arbeitnehmer sich nachträglich unter den Krankenschutz stellt.
Ausnahme von der Ausnahme — Notfallhospitalisierung
War der Arbeitnehmer vor oder zum Zeitpunkt des Erhalts des Kündigungsschreibens notfallmäßig hospitalisiert und wird die Bescheinigung innerhalb von acht Tagen nach der Hospitalisierung vorgelegt, ist die Kündigungsanzeige (oder die Einladung) nichtig und ohne Wirkung (Art. L.121-6, Abs. 4).
4. Ende des Schutzes und Folgen einer Verletzung
Ablauf der 26-wöchigen Frist
Nach Ablauf der 26 Wochen kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wieder vollumfänglich kündigen (Art. L.121-6, Abs. 5). Dieses Recht lebt ab dem Tag nach Ablauf der Schutzfrist unmittelbar wieder auf und kann für jeden Grund ausgeübt werden — einschließlich eines Grundes, der vor der Krankschreibung lag.
Ungerechtfertigte Kündigung bei Verstoß
Jede Kündigung oder Einladung zum Voranhörungsgespräch, die während der Schutzfrist ausgesprochen wird, gilt von Gesetzes wegen als ungerechtfertigt (Art. L.121-6, Abs. 3). Der Arbeitnehmer kann das zuständige Arbeitsgericht anrufen und Schadenersatz geltend machen (Art. L.124-12).
5. Sonderfälle
Ablehnung der Leistung durch die CNS
Wenn die CNS (Nationale Gesundheitskasse) eine Ablehnungsentscheidung trifft, endet die Kündigungsverbotszeit mit Ablauf der 40-tägigen Rechtsbehelfsfrist nach Bekanntgabe dieser Entscheidung (Art. L.121-6, Abs. 3).
Legt der Arbeitnehmer jedoch innerhalb dieser Frist Rechtsmittel gegen die CNS-Entscheidung ein, wird der Schutz während des Rechtsmittelverfahrens aufrechterhalten — aber nur im Rahmen der gesetzlichen Höchstdauer von 26 Wochen. Das Rechtsmittel verlängert den Schutz nicht über diese Grenze hinaus.
Festgestellte Berufsunfähigkeit durch den Betriebsarzt
Eine vom Betriebsarzt ordnungsgemäß festgestellte Berufsunfähigkeit stellt kein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne des Arbeitsgesetzbuches dar (Art. L.124-10, Abs. 7). Der Arbeitgeber kann daher eine medizinisch anerkannte Berufsunfähigkeit weder während der Schutzfrist noch außerhalb davon als Grund für eine fristlose Kündigung heranziehen.
Haben Sie eine Frage zum Kündigungsschutz während einer Krankschreibung?
Kymora fragen →Die in diesem Merkblatt enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können Ungenauigkeiten enthalten oder aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechungsentwicklungen möglicherweise nicht widerspiegeln. Für spezifische Situationen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsexperten.