Arbeitszeit

Arbeitszeitkonto (CET) in Luxemburg: Einspeisung, Nutzung und Liquidation

Das Arbeitszeitkonto (CET — compte épargne-temps) ermöglicht es Arbeitnehmern, Ansprüche auf bezahlte Abwesenheit in Stunden anzusammeln — nicht in Geld. In Luxemburg handelt es sich nicht um ein individuelles Recht, das jeder Arbeitnehmer einfordern kann: Das CET muss durch einen kollektiven Rahmen (Tarifvertrag oder anwendbare Vereinbarung) eingerichtet werden, und seine genaue Funktionsweise hängt von dem Gründungsdokument ab. Die gemeinsamen Grundprinzipien — Einspeisung, Höchstgrenze, Liquidation, Garantie bei Insolvenz — werden nachstehend analysiert.

Thema: Arbeitszeit Quellen: Art. L. 211-27 · L. 126-1 · Luxemburgisches Arbeitsgesetzbuch · Guichet.lu · ITM Aktualisiert: 10. Juni 2026

Achse 1 — Allgemeine Grundsätze und Einrichtung

Ein Stundenkonto, kein Geldkonto

Das CET ist eine Reserve von Ansprüchen auf künftige bezahlte Abwesenheit. Der Arbeitnehmer sammelt in Zeit umgerechnete Stunden oder Tage an, die er später in Form von Urlaub oder Arbeitszeitverkürzung in Anspruch nehmen kann. Es werden keine Geldbeträge auf das Konto eingezahlt: Alles wird in Stunden ausgedrückt.

Eine notwendigerweise kollektive Einrichtung

Das CET kann nicht allein durch den Willen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers eingerichtet werden. Seine Einführung erfordert einen kollektiven Rahmen: einen Tarifvertrag, eine branchenübergreifende Vereinbarung oder eine Vereinbarung zur Einführung des Systems nach den gesetzlich vorgesehenen Modalitäten. In Unternehmen, die durch einen solchen Vertrag oder eine solche Vereinbarung abgedeckt sind, wird das CET durch Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung eingeführt. Soweit die anwendbare Regelung dies erfordert, ist eine Genehmigung durch den Arbeitsminister notwendig.

Individuelle Zugangsbedingungen

Einige CET-Systeme sehen eine Mindestbetriebszugehörigkeit — häufig auf zwei Jahre angegeben — als Bedingung für die Kontoeröffnung vor. Diese Anforderung ist nicht universell: Sie hängt von dem Gründungsdokument des CET im Unternehmen ab. Der anwendbare Vertrag oder die anwendbare Vereinbarung muss stets geprüft werden, bevor festgestellt wird, ob ein Arbeitnehmer davon profitieren kann oder nicht.

Grundprinzip der Auslegung. Die genauen Modalitäten des CET — Zugangsbedingungen, Einspeisung, Nutzung, Liquidation — müssen stets anhand des Gründungsdokuments des im Unternehmen anwendbaren Systems überprüft werden. Die in diesem Merkblatt beschriebenen Regeln stellen die gemeinsamen allgemeinen Grundsätze dar; sie können durch den anwendbaren Vertrag oder die anwendbare Vereinbarung ergänzt oder präzisiert werden.

Achse 2 — Einspeisung des Kontos

Die Einspeisung des CET erfolgt auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers. Die folgenden Elemente stellen häufig vorgesehene Einspeisungsquellen im Rahmen luxemburgischer CET-Systeme dar; die genaue Liste hängt vom im Unternehmen anwendbaren Gründungsdokument ab:

Überstunden

Überstunden können zum gleichen Satz wie bei der Freizeitausgleichnahme auf das CET eingespeist werden (Art. L. 211-27). Dies ist eine der häufigsten Einspeisungsquellen: Anstatt sofort als Freizeit genommen oder mit Zuschlag vergütet zu werden, werden die Überstunden für eine spätere Nutzung angespart.

Überschüssige Urlaubstage

Urlaubstage über dem gesetzlichen Minimum von 26 Tagen hinaus können eingespeist werden. Unter Bedingungen ist es auch möglich, bis zu 5 nicht genommene bezahlte Urlaubstage einzuspeisen, die wegen Krankheit, Mutterschaft oder Elternzeit nicht genommen wurden.

Weitere einspeisbare Elemente

  • Überschusssalden am Ende eines AOT-Bezugszeitraums oder bei gleitender Arbeitszeit
  • Ausgleichsruhezeit für Sonntagsarbeit oder Feiertage, die auf einen Sonntag fallen
Die obigen Angaben sind häufige Beispiele für Einspeisungsquellen. Ein CET-System kann eine Teilmenge oder Varianten davon vorsehen. Das Gründungsdokument ist zu konsultieren, um die tatsächlich zulässigen Einspeisungsquellen zu kennen.

Achse 3 — Nutzung und Höchstgrenze

Höchstgrenze von 1 800 Stunden

Das CET ist auf maximal 1 800 Stunden begrenzt. Über diese Grenze hinaus können keine weiteren Stunden eingespeist werden: Überschüssige Ansprüche müssen nach den gewöhnlichen Regeln genommen oder vergütet werden.

Entnahmebedingungen

Die Inanspruchnahme der angesammelten Stunden erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber kann sich dem widersetzen, wenn betriebliche Erfordernisse oder berechtigte Wünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen — vorausgesetzt, die Ablehnung ist begründet und nicht willkürlich. Außerhalb dieser Fälle ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, jede Ablehnung unterliegt jedoch einer Begründungspflicht.

Die konkreten Entnahmebedingungen (Vorankündigungsfrist, Mindestabwesenheitsdauer, Anzahl der Entnahmen pro Jahr usw.) werden durch das Gründungsdokument festgelegt. Diese Regeln vor einem Antrag prüfen.

Achse 4 — CET bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Insolvenz

Ausscheiden: erworbene Ansprüche müssen abgerechnet werden

Bei Beendigung des Arbeitsvertrags — aus welchem Grund auch immer — gehen die angesammelten, noch nicht genutzten Stunden nicht verloren. Sie müssen finanziell abgegolten werden. Für nicht genommene Überstunden hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung seines normalen Stundenlohns zuzüglich eines Zuschlags von 40 % (Art. L. 211-27).

Der bei der Auszahlung von Überstunden bei Vertragsende anwendbare Zuschlag von 40 % ist derselbe wie bei der Vergütung während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Das Ausscheiden mindert die erworbenen Ansprüche nicht.

Insolvenz des Arbeitgebers: Garantie des Beschäftigungsfonds

Im Falle eines Konkurses oder der Insolvenz des Arbeitgebers genießen die aus der Liquidation des CET resultierenden Forderungen eine Garantie durch den Beschäftigungsfonds (Fonds pour l'emploi) (Art. L. 126-1). Diese Garantie ist auf einen Betrag begrenzt, der dem Doppelten des maßgeblichen gesetzlichen Mindestlohns entspricht. Sie deckt ausstehende CET-Ansprüche bis zu dieser Höchstgrenze.

Die Garantie des Beschäftigungsfonds ist begrenzt. Wenn der angesammelte CET-Saldo einen Wert darstellt, der das Doppelte des gesetzlichen Mindestlohns übersteigt, ist der Überschuss nicht gedeckt. Dieses Risiko spricht dafür, das Konto regelmäßig zu nutzen und den Saldo auf einem vernünftigen Niveau zu halten.

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Die in diesem Merkblatt enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können Ungenauigkeiten enthalten oder aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechungsentwicklungen möglicherweise nicht widerspiegeln. Für spezifische Situationen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsexperten.